Das Festival der kurzen Wege.
Das Festivalgelände befindet sich unweit der Halle Münsterland und ist sowohl mit dem Öffentlichem Nahverkehr als auch mit dem Auto bestens zu erreichen.
MIT DEM AUTO
MIT DEM AUTO
Direkter Anschluß durch die A43
(Beschilderung „Halle Münsterland“ folgen)
PARKEN
PARKEN
Rund um das Festivalgelände Am Hawerkamp sind ausreichend öffentliche Parkflächen vorhanden.
Bei der Anreise mit dem PKW empfehlen wir Euch das Parkhaus Cineplex sowie das Parkhaus am Stadthaus 3.
MIT DER BAHN
MIT DER BAHN
Per ICE, Intercity, Eurocity von nahezu allen Großstädten zum Hauptbahnhof Münster.
KOSTENLOS ZUM FESTIVAL UND ZURÜCK
KOSTENLOS ZUM FESTIVAL UND ZURÜCK
KOMBI-TICKET: KOSTENLOSE NUTZUNG DES ÖPNV
Bei allen im Vorverkauf erworbenen Zwei-Tagestickets ist die Berechtigung der kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Busse, U-Bahnen, Straßenbahnen, Nahverkehrszüge) im Geltungsbereich des Teilraums Münsterland im WestfalenTarif von 00:00 Uhr am 28.06.2024 bis 03:00 Uhr am 30.06.2024 im Schienenverkehr sowie im Busverkehr enthalten. Zugelassen ist neben der Benutzung von Bussen auch die kostenfreie einmalige Hin- und Rückfahrt in allen zuschlagsfreien Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (RegionalExpress, RegionalBahn und S-Bahn) in der 2. Wagenklasse.
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung der DB Regio. Die Eintrittskarten enthalten die entsprechenden Logos der nutzbaren Verkehrsgemeinschaften und sind bei Kontrolle vorzuzeigen. Bei Fragen wendet Euch bitte an info@kingstar-music.com.
BUSVERBINDUNGEN DIREKT ZUM FESTIVALGELÄNDE
BUSVERBINDUNGEN DIREKT ZUM FESTIVALGELÄNDE
Festival-Bushaltestelle:
STADTWERKE
Buslinien: 6 und 8
Fahrplanauskunft: HIER
Vom BAHNHOF zur Haltestelle „STADTWERKE“
fahren die Linien 6, 8 und 17 im 10min Takt.
Von der Haltestelle „STADTWERKE“ zum BAHNHOF
fahren die Linien 6, 8 und 17 im 10min Takt.
Ab 20.52 bis 23.52
fährt der Nachtbus N82 alle 30min.
Danach fährt der Nachtbus noch einmal um 1.00.
FESTIVAL-FAQ
FESTIVAL-FAQ
I. CAMPINGORDNUNG
1. Geltung der Park- und Campingordnung
Die Park- und Campingordnung gilt für alle auf den Plänen ausgewiesenen Park- und Campingflächen, sowie den zum Veranstaltungsgelände gehörenden Straßen und Wege. Mit Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Park- und Campingordnung. Die Benutzung der Park- und Campingflächen ist kostenpflichtig und nicht im Eintrittspreis für das Festivalgelände inkludiert. Es gelten die jeweils gültigen vom Veranstalter bekannt gemachten Preise.
2. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitskräften
Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen.
3. Geltung der Straßenverkehrsordnung/ Nutzung der Parkbereiche
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zum Campingbereich und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile und PKW-Busse dar, die bauartbedingt über ein höheres zulässiges Gesamtgewicht verfügen und von Inhabern von Wohnmobil Camping-Tickets und Wohnmobil-Plaketten in den gesondert ausgewiesenen Wohnmobil Camping-Bereichen geparkt werden dürfen. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.
Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche innerhalb der gebuchten Kategorie. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
4. Strom und Wasser
Auf dem Wohnmobile Campingplatz gibt es keinen Strom- oder Wasseranschluss.
5. Sanitäre Einrichtung
Auf dem Wohnmobile Campingplatz sind keine Duschen oder ähnliches vorhanden. Einfache Toiletten sind zur Nutzung vor Ort.
6. Erlöschen der Parkberechtigung
Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand, von dem Gefahr ausgehen könnte, abgestellt wurde.
7. Verbot des Wildcampens
Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten und wird rigoros verfolgt! Die Besucher dürfen nur die ausgeschilderte Campingfläche benutzen.
8. Keine Bewachung der Parkplätze
Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.
9. Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
10. Zulässige Stellfläche pro Camping-Ticket
Die zulässige Stellfläche auf der Campingfläche der Kategorie Wohnmobil Camping beträgt maximal 4m x 7m. Der Aufbau eines Pavillon bzw. Vor- oder Zusatzzelt ist nur dann zulässig, wenn das Objekt in die gemietete Fläche passt.
11. Betreten des Campingbereichs
Das Betreten des Campingbereichs ist nur mit zugehöriger Eintrittskarte erlaubt.
12. Verbotene Gegenstände in den Park- und Campingbereichen
Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.
1. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
2. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
3. Pyrotechnische Gegenstände aller Art
4. Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
5. Bau- und Brennholz
6. Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
7. Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen
8. Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
9. Trockeneis
10. Säurebatterien
11. Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
12. Megaphone
13. Stromaggregate
Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.
13. Erlaubte Gegenstände
Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.
1. Zelte, Pavillons, sofern diese in die ausgewiesene Fläche passen
2. Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
3. Proviant und Getränke
4. Gaskartuschen mit maximal 450g Gasfüllung für den Betrieb von Gaskochern und CO-Flaschen bis maximal 500g Füllgewicht für den Betrieb von Klein-Zapfanlagen
5. für die Campingnutzung zugelassene, umweltfreundliche Gelbatterien
14. Naturschutz
Umwelt und Natur sind zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.
15. Betrieb von Soundanlagen
Der Betrieb von Soundanlagen auf dem Campingplatz ist gestattet, zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.
16. Verbot von Abgrenzungen / Löchern
Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingfläche gegraben werden.
17. Rettungswege
Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!
18. Verbot von Tieren
Das Mitführen von Tieren in Park- und im Campingbereich ist nicht erlaubt.
19. Nutzung von Kochgeräten / offenes Feuer / Lagerfeuer
Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
20. Grillen
Grillen ist auf dem Gelände nicht zulässig.
21. Müllentsorgung
Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
22. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen
Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
23. Geltung des Jugendschutzgesetzes
Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
24. Unberechtigter Zutritt
Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
25. Gebot der Rücksichtnahme
Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.
26. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.
27. Anreise
Die Anreise ist am Donnerstag, dem 27.06.2024 ab 16:00 Uhr möglich.
28. Abreise
Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehört insbesondere, dass sämtlicher Müll in die bereitgestellten Gefäße und Stationen verbracht wird und die eigene Campingausrüstung restlos abgebaut und mitgenommen wird. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis spätestens Sonntag, 30.06.2024 bis 12:00h erfolgen, dann schließt die Campingfläche.
29. Sonstige Anweisungen/ Hinweise
Ergänzend zur Campingordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
30. Verbot gewerbsmäßigen Pfandsammelns
Das gewerbsmäßige Pfandsammeln auf den Park- und Campingflächen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Diebstahl zur Anzeige gebracht und führen zu einem unmittelbaren und dauerhaften Hausverbot.
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Audio- und Videoaufnahmen jedoch sind nicht gestattet und jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Bitte lasst auch professionelle digitale und analoge Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven zu Hause.
morecore.de präsentieren euch dieses Jahr die Signing Sessions! Information bezieht ihr auf unseren Social Accounts!
Aftershow mit der MORECORE PARTY im Skaters Palace!
Sa. 29.06.2024, ab 22:00 Uhr
Freier Eintritt für alle Festivalbesuchenden mit dem Festivalbändchen.
Wie in den vergangenen Jahren haben wir wieder Schliessfächer im Eingangsbereich für Euch platziert.
Beide Tage:
Kleines Fach: 12€
Großes Fach: 16€
Fach mit Ladestation: 20€
Ein Tag:
Kleines Fach: 7€
Großes Fach: 9€
Fach mit Ladestation: 11€
Öffnungszeiten:
Freitag, 28.06.2024 von 12:00 Uhr bis 00:30 Uhr
Samstag, 29.06.2024 von 10:00 Uhr bis 00:30 Uhr
Hier könnt ihr euch vorab euer Schließfach für beide Tage sichern! Auch einzeln für Freitag & Samstag verfügbar.
Schützt euch vor Sonne! Sonnencreme in Reisegröße (max. 50ml) ist erlaubt!
1. Wie gewohnt könnt‘ ihr Eure Getränke an allen Getränkeständen mit »Drink Tickets« zahlen.
Ihr findet am Einlassbereich sowie über dem gesamten Gelände verteilt, sämtliche Stände an denen ihr Euch »Drink Tickets« kaufen könnt.
2. NEU: Anders als zuvor wird ein weiteres »Drink Ticket« als Pfand für den „Vainstream-Mehrwegbecher“ gezahlt.
3. Bitte berücksichtigt, dass Ihr Euren „Pfand“ in Form von »Drink Tickets« ausschließlich an den speziell gekennzeichneten »Becherrückgabe-Stellen« zurückerhaltet.
4. An den Getränkeständen erfolgt ausschließlich der Becher-Tausch bei einer neuen Getränkebestellung.
„Die Letzte Theke an der Bar“
Noch «Drink-Tickets“ übrig? Keine Sorge! Direkt vor dem Haupteinang steht die berühmte ”Letzte Theke an der Bar“. Zwischen 08:00-00:00 Uhr geöffnet! „Weg-Bier, Fuß-Pils“ oder einfach nur „die gute, letzte Coke“ – hier gibt’s‘ alles für den Heimweg für ein »Drink-Ticket« oder »Bares« und ohne Pfand!
blablacar.de
Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt auf dem Festival.
Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände (Clubstage) aufhalten.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Ein entsprechendes Formular gibt es HIER zum Download.
Wir möchten allen Besuchenden ein unbeschwertes Festival bieten. Deswegen findet ihr neben FOH-Tower der Murder RedRum Stage ein Podest für RollstuhlfahrerInnen. Außerdem befinden an beiden Food & Drink – Bereichen barrierefreie Toiletten.
Auf dem Festival-Gelände findet ihr ausreichend, kostenlose Trinkwasser-Stellen.
Für diese dürft ihr eine faltbare Wasserflasche aus Kunststoff bis zu einer Größe von maximal 1,0 Liter mit auf das Gelände nehmen. Diese muss vor dem Betreten des Festival-Geländes zwingend leer sein! Ihr könnt diese an den Wasserentnahmestellen auf dem Festival-Gelände befüllen.
Die kostenlosen Trinkwasser-Stellen könnt ihr dem Area-Plan entnehmen.
Solltest du dich unwohl oder belästigt fühlen, komm direkt zum gekennzeichneten Bereich in die Halle Süd beim Vainstream Social Club oder melde dich bei WhatsApp unter 040 688915237.
Fundbüro Mitte
Telefon: 02 51/4 92-33 33
Fax: 02 51/4 92-77 22
E-Mail: Fundbüro
Klemensstr. 10
48143 Münster
Stadthaus 1, Raum 159 (neben der Passausgabe)
Öffnungszeiten:
Mo – Do 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr – Sa 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Rund um die Uhr geöffnet: Die Funddatenbank
Vegan, Vegetarisch, Burger, Pommes, Pizza – auf dem Festival-Gelände findet ihr wieder eine breite Auswahl an Food- und Getränke-Ständen. Gesund und ausgewogen oder einfach nur den Wanst voll schlagen, hier kommt jeder auf seine Kosten!
Zeitnah vor dem Festival findet ihr hier außerdem alle Infos zu unseren Mehrweg-Bechern.
Bitte berücksichtigt, dass auf das Festivalgelände KEINE eigenen Speisen & Getränke mitgebracht werden dürfen.
AUSNAHME:
Ein Lunch-Paket (z.B. ein belegtes Brötchen und einen Apfel) sowie nichtalkoholische Getränke in ausschließlich bis zu 1,0 Liter TETRA-PAK-Verpackung. Tetra-Pak’s müssen original verschlossen sein.
Ihr dürft außerdem eine faltbare Wasserflasche aus Kunststoff bis zu einer Größe von maximal 1,0 Liter mit auf das Gelände nehmen. Diese muss vor dem Betreten des Festival-Geländes zwingend leer sein! Ihr könnt diese an den Wasserentnahmestellen auf dem Festival-Gelände befüllen.
Freitag, 28.06.2024
Öffnung der Festivalband-Container: 12:00 Uhr
Einlass zum Festivalgelände: 12:30 Uhr
Programmbeginn: 13:20 Uhr
Samstag, 29.06.2024
Öffnung der Festivalband-Container: 10:00 Uhr
Einlass zum Festivalgelände: 10:00 Uhr
Programmbeginn: 11:00 Uhr
Wie gewohnt könnt ihr Eure Getränke an allen Getränkeständen mit Drink Tickets zahlen.
Ihr findet am Einlassbereich sowie über dem gesamten Gelände verteilt, sämtliche Stände an denen ihr Euch Drink Tickets kaufen könnt.
Diese könnt ihr sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte kaufen.
Wie schon in den vergangenen Jahr haben wir das Vainstream-Gelände um den HEAVEN BEACH (ehemals COCONUT BEACH) erweitert.
Für die kleine Mosh-Pit-Pause zwischendurch könnt ihr dort Barfuß im Sand unter Palmen in der Chill-Out-Area neue Kräfte sammeln und leckere Drinks schlürfen. Den Durchgang zum Heaven Beach findet ihr rechts von den Hauptbühnen.
Außerdem finden am 29.06.24 im Zelt des Heaven Beachs Lesungen/Live-Podcasts statt:
14:30-15:30 Monchi
16:00-17:00 Jan Müller (w/ Joshi/ZSK)
Um auf das Festivalgelände zu kommen, benötigt ihr ein Festivalband. Dieses Festivalband ist an den entsprechenden Einlassbereichen im Tausch mit Eurer Eintrittskarte erhältlich und wird am Handgelenk befestigt und ist somit nicht übertragbar. Bitte habt Verständnis dafür, dass im Einlassbereich Sicherheitskontrollen stattfinden.
VERSCHÄRFTE KONTROLLEN UND BODYCHECKS – VERBOTENE GEGENSTÄNDE: Bitte habt Verständnis dafür, dass es am Einlass verstärkte Sicherheitsmaßnahmen geben wird und jeder Besucher Bodychecks unterzogen wird.
Wir bitten euch ausdrücklich auf das Mitbringen unnötiger Gegenstände und Taschen zu verzichten. Bitte reduziert euch auf ein Minimum, um einen schnellen Einlass gewährleisten zu können: Bauchtaschen oder Gymsacks, Handys, Schlüsselbund, Geldbörse und Medikamente.
Besucher mit großen Taschen oder großen Rucksäcken müssen mit längerer Wartezeit rechnen – ein rechtzeitiger Einlass kann nicht gewährleistet werden!
Im Einlassbereich stehen euch Schließfächer zur Verfügung – bitte beachtet, dass die Kapazität begrenzt ist.Alle Besucher werden gleichzeitig um erhöhte Wachsamkeit angehalten und gebeten Verdächtiges sofort der Polizei oder dem Sicherheitspersonal zu melden!
Die Festivalband-Ausgaben öffnen am 28.06.2024 um 12:00 Uhr.
Der Einlass zum Festivalgelände beginnt am 28.06.2024 um 12:30 Uhr.
Die Festivalband-Ausgaben öffnen am 29.06.2024 um 10:00 Uhr.
Der Einlass zum Festivalgelände beginnt am 29.06.2024 um 10:00 Uhr.
Wir bitten Euch die folgenden Sicherheitshinweise zu berücksichtigen :
AUF DEM FESTIVALGELÄNDE SIND NICHT ERLAUBT: