I. CAMPINGORDNUNG

1. Geltung der Park- und Campingordnung

Die Park- und Campingordnung gilt für alle auf den Plänen ausgewiesenen Park- und Campingflächen, sowie den zum Veranstaltungsgelände gehörenden Straßen und Wege. Mit Erwerb der Eintrittskarte und/oder Betreten des Geländes unterwirft sich der Besucher dieser Park- und Campingordnung. Die Benutzung der Park- und Campingflächen ist kostenpflichtig und nicht im Eintrittspreis für das Festivalgelände inkludiert. Es gelten die jeweils gültigen vom Veranstalter bekannt gemachten Preise.

2. Anordnungen von Ordnungs- und Sicherheitskräften

Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen.

3. Geltung der Straßenverkehrsordnung/ Nutzung der Parkbereiche

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zum Campingbereich und dem Veranstaltungsgelände ist im Übrigen beschränkt. Im Bereich des Veranstaltungsgeländes und der Parkbereiche ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile und PKW-Busse dar, die bauartbedingt über ein höheres zulässiges Gesamtgewicht verfügen und von Inhabern von Wohnmobil Camping-Tickets und Wohnmobil-Plaketten in den gesondert ausgewiesenen Wohnmobil Camping-Bereichen geparkt werden dürfen. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die dafür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.

Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche innerhalb der gebuchten Kategorie. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnern zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.

4. Strom und Wasser

Auf dem Wohnmobile Campingplatz gibt es keinen Strom- oder Wasseranschluss.

5. Sanitäre Einrichtung 

Auf dem Wohnmobile Campingplatz sind keine Duschen oder ähnliches vorhanden. Einfache Toiletten sind zur Nutzung vor Ort.

6. Erlöschen der Parkberechtigung

Die Parkberechtigung entfällt, sofern das abgestellte Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist und/oder zwangsentstempelt und/oder nicht mit einem amtlichen Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette versehen ist und/oder das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor oder sonst in einem nicht verkehrssicheren Zustand oder in einem Zustand, von dem Gefahr ausgehen könnte, abgestellt wurde.

7. Verbot des Wildcampens

Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten und wird rigoros verfolgt! Die Besucher dürfen nur die ausgeschilderte Campingfläche benutzen.

8. Keine Bewachung der Parkplätze

Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.

9. Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

10. Zulässige Stellfläche pro Camping-Ticket

Die zulässige Stellfläche auf der Campingfläche der Kategorie Wohnmobil Camping beträgt maximal 4m x 7m. Der Aufbau eines Pavillon bzw. Vor- oder Zusatzzelt ist nur dann zulässig, wenn das Objekt in die gemietete Fläche passt.

11. Betreten des Campingbereichs

Das Betreten des Campingbereichs ist nur mit zugehöriger Eintrittskarte erlaubt.

12. Verbotene Gegenstände in den Park- und Campingbereichen

Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.

1.    Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art

2.    Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug

3.    Pyrotechnische Gegenstände aller Art

4.    Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände

5.    Bau- und Brennholz

6.    Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)

7.    Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwagen

8.    Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse

9.    Trockeneis

10. Säurebatterien

11. Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge

12. Megaphone

13. Stromaggregate

Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt.

13. Erlaubte Gegenstände

Zu erlaubten Gegenständen gehören u.a.

1.    Zelte, Pavillons, sofern diese in die ausgewiesene Fläche passen

2.    Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände

3.    Proviant und Getränke

4.    Gaskartuschen mit maximal 450g Gasfüllung für den Betrieb von Gaskochern und CO-Flaschen bis maximal 500g Füllgewicht für den Betrieb von Klein-Zapfanlagen

5.    für die Campingnutzung zugelassene, umweltfreundliche Gelbatterien

14. Naturschutz

Umwelt und Natur sind zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden; die Nutzung ist behördlich untersagt. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen.

15. Betrieb von Soundanlagen

Der Betrieb von Soundanlagen auf dem Campingplatz ist gestattet, zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher nicht beschallen; die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.

16. Verbot von Abgrenzungen / Löchern

Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingfläche gegraben werden.

17. Rettungswege

Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!

18. Verbot von Tieren

Das Mitführen von Tieren in Park- und im Campingbereich ist nicht erlaubt.

19. Nutzung von Kochgeräten / offenes Feuer / Lagerfeuer

Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

20. Grillen

Grillen ist auf dem Gelände nicht zulässig.

21. Müllentsorgung

Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

22. Pflege von Wegen, Anlagen und Einrichtungen

Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

23. Geltung des Jugendschutzgesetzes

Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

24. Unberechtigter Zutritt

Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

25. Gebot der Rücksichtnahme

Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Platznutzern zu üben.

26. Ausschluss von der Veranstaltung

Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.

27. Anreise

Die Anreise ist am Donnerstag, dem 27.06.2024 ab 16:00 Uhr möglich.

28. Abreise

Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehört insbesondere, dass sämtlicher Müll in die bereitgestellten Gefäße und Stationen verbracht wird und die eigene Campingausrüstung restlos abgebaut und mitgenommen wird. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis spätestens Sonntag, 30.06.2024 bis 12:00h erfolgen, dann schließt die Campingfläche.

29. Sonstige Anweisungen/ Hinweise

Ergänzend zur Campingordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

30. Verbot gewerbsmäßigen Pfandsammelns

Das gewerbsmäßige Pfandsammeln auf den Park- und Campingflächen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Diebstahl zur Anzeige gebracht und führen zu einem unmittelbaren und dauerhaften Hausverbot.